Die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG)
Investitionen für den Bau oder die Sanierung von Heizanlagen werden durch die BEG mit Zuschüssen gefördert. Dabei kommt dem hydraulischen Abgleich eine zentrale Bedeutung zu: Um Fördermittel zu erhalten, ist der Nachweis über seine korrekte Durchführung unentbehrlich.
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Ein Lichtblick im Dunkel der Fördermaßnahmen: Die neue Danfoss-Hotline zu allen Fragen rund um Förderungen beim hydraulischen Abgleich: 069/8902-333.
20-50% Förderung - nur mit dem Nachweis des hydraulischen Abgleichs
Wer in die Sanierung oder den Neubau einer Heizung investieren möchte, steht schnell vor hohen Kosten. Das kann viele Ihrer Kunden verunsichern. Dabei müssen diese die Kosten gar nicht vollkommen eigenständig tragen, denn staatliche Fördermittel können einen großen Teil der Investitionssumme abdecken. Doch welche Heizlösungen sind aktuell überhaupt förderfähig? Und welche Rolle spielt dabei der hydraulische Abgleich? Um diese Fragen zu beantworten, geben wir im Folgenden einen kurzen Überblick über die Thematik.
Die BEG besteht aus 3 Teilprogrammen:
- Gültig ab 02.01.2021: „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (BEG EM)
- Gültig ab 01.07.2021: „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude“ (BEG WG)
- Gültig ab 01.07.2021: „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude“ (BEG NWG)
Fördermittel für Einzelmaßnahmen:
Die wichtigsten Punkte zur Förderung 2021 auf einen Blick
Steuerliche Förderung (neu)
Förderfähig sind Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sowie die energetische Baubegleitung und Fachplanung
Einzelmaßnahmen: 20% der Aufwendungen, über 3 Jahre verteilt
Energetische Baubegleitung und Fachplanung: 50% der Aufwendungen, über 3 Jahre verteilt
Fördersumme: Max. 40.000€, über 3 Jahre verteilt
Energieexperten sind bei der Förderung von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik, BEG EM Kapitel 5.3) und der Heizungsoptimierung (BEG EM, Kapitel 5.4) optional.
Dokumente
Hier finden Sie das offizielle Infoblatt der BAFA zu förderfähigen Kosten
BEG Infoblatt Förderfähige KostenBeantragen der Förderung
Für den Antrag erstellt der Energieeffizienz-Experte eine so genannte technische Projektbeschreibung (TBP), in der die Maßnahme genauer erläutert wird. Hierfür stellt das BAFA ein elektronisches Formular bereit, das die Energieeffizienz-Experten für die Erstellung der TPB nutzen müssen. Die TPB wird für die Antragstellung benötigt. Die Zugangsdaten zur Erstellung der technischen Projektbeschreibung sind mit den Zugangsdaten zur Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes identisch.
Alles Wichtige finden Sie auch in unserer handlichen PDF-Übersicht.
Laden Sie sich hier den Förder-Navigator kostenfrei herunter.
Die wichtigsten Dokumente zum Herunterladen
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Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Vom 17. Dezember 2020 (Fundstelle: BAnz AT 30.12.2020 B2)
FAQ
Lernen
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Hotline: +49 69 8902 333
Ihr direkter Draht zu uns zum Thema "Nachweis des hydraulischen Abgleichs für die BAFA-Förderung".