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60c GEG

Was ist eine heiztechnische Anlage gemäß § 60c GEG?

Seit die Regelung aus der EnSimiMaV in § 60c des Gebäudeenergiegesetzes aufgenommen wurde, besteht eine gesetzliche Pflicht für Gebäude mit sechs oder mehr Nutzungseinheiten, bei der Installation oder Modernisierung wassergeführter Heizsysteme einen hydraulischen Abgleich durchzuführen. Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, muss eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und DIN/TS 12831 erfolgen. Darüber hinaus sind die Heizflächen zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren, um möglichst niedrige Vorlauftemperaturen zu ermöglichen. Auch die Regelung der Vorlauftemperatur muss entsprechend angepasst werden, um einen effizienten Betrieb sicherzustellen.

Eine vollständige Übersicht aller erforderlichen Maßnahmen finden Sie in unserem Whitepaper oder auf unserer Themenseite zum hydraulischen Abgleich.

Rechtliche Grundlage

Was beinhaltet § 60c GEG?

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