Kohlenwasserstoffe sind leicht brennbar und erfordern einen besonders sorgsamen Umgang. Bei verantwortungsbewusstem Gebrauch lassen sich Kohlenwasserstoffe in diversen Kälte- und Klimatechnikanwendungen verwenden. Um die Sicherheit zu gewährleisten, unterliegen Kohlenwasserstoffanwendungen unterschiedlichen internationalen, regionalen und nationalen Normen und Verordnungen. Kohlenwasserstoffe stellen ein Explosionsrisiko dar, wenn die Konzentration zwischen der unteren und oberen Explosionsgrenze liegt. Die Sicherheitsnormen haben sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und sind notwendig, um das volle Potential dieser Kältemittel auszuschöpfen. Die wichtigsten Normen sind IEC 60335-2-40, IEC 60335-2-89, ISO 5149 und EN378.
Werden die Sicherheitsnormen eingehalten, steigt die Konzentration von entwichenem Kältemittel auch in Extremsituationen nicht über die untere Explosionsgrenze, wo Zündquellen für eine Entzündung sorgen können. Die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und die Konstruktion der Anlage sind von der Kältemittelfüllmenge abhängig. Zündquellen im Inneren der Anlage müssen allgemein vermieden werden. Die meisten Kohlenwasserstoffe sind nicht toxisch. Das größte Sicherheitsrisiko ist ihre Entflammbarkeit, obwohl gasförmige Kohlenwasserstoffe schwerer als Luft sind und sie die Luft in der Lunge verdrängen.
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R600a |
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R290 |
Untere Explosionsgrenze (UEG) |
1 ,8 % |
ca. 38 g/m3 |
2 ,1 % |
ca. 38 g/m3 |
Obere Explosionsgrenze (OEG) |
8 ,5 % |
ca. 203 g/m3 |
9 ,5 % |
ca. 171 g/m3 |
Selbstentzündungstemperatur |
494 °C |
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Untere und obere Explosionsgrenzen |
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Nur befugte Personen, die für die Installation und Wartung von Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln zertifiziert sind, dürfen Installations- und Wartungsarbeiten durchführen.