Allgemeine Geschäftsbedingungen von Danfoss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) liegen der Lieferungen von Produkten sowie der Erbringung von Leistungen (gemeinsam: “Produkte“) durch Danfoss A/S oder ihre Tochtergesellschaften (wobei beide jeweils als “Danfoss“ bezeichnet werden) an jeden Kunden (“Kunde“) zugrunde. “Tochtergesellschaft“ im Sinne dieser AGB ist jede juristische Person, die direkt oder indirekt von Danfoss A/S beherrscht wird, sei es auf Grund einer Beteiligung oder auf Grund von Stimmrechten. Der Verkauf eines jeden Produkts steht unter der ausdrücklichen Bedingung der Annahme dieser AGB durch den Kunden. Diese AGB kommen auf den jeweiligen Vertrag zwischen Danfoss und dem Kunden zur Anwendung und schließen die Geltung jeglicher anderer AGB aus. Für die Vertragsbeziehung zwischen Danfoss und den Kunden gelten keine anderen AGB, außer wenn Danfoss und der Kunde dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben. Genehmigt der Kunde den Versand oder die Zurverfügungstellung von Produkten, oder nimmt er die ihm zugestellten Produkte an, so gilt dies als Annahme dieser AGB.

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1. Auftragsbestätigung / Annahme eines Angebotes
Eine Kundenbestellung stellt ein Angebot des Kunden an Danfoss dar, die Produkte nach Maßgabe dieser AGB zu kaufen. Die Bestellung gilt seitens Danfoss erst dann als angenommen, wenn der Kunde eine schriftliche Bestätigung von Danfoss über die Bestellung erhalten hat, wobei auch die elektronische Textform das Schriftlichkeitserfordernis erfüllt. Zu diesem Zeitpunkt entsteht ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag (“Vertrag“). Die Annahme eines von Danfoss übermittelten Kostenvoranschlages oder Angebots hinsichtlich ihrer Produkte führt zum Vertragsabschluss und stellt eine Annahme dieser AGB durch den Kunden dar.

2. Lieferbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW und zwar, nach Wahl von Danfoss, entweder von einer Fabrik oder einem Unternehmensstandort von Danfoss aus. Gibt es keine besonderen Anweisungen, so hat Danfoss das Recht, die Produkte auf Risiko und Kosten des Kunden im Wege einer von Danfoss gewählten Transportmethode an diesen zu versenden. EXW und allfällige andere vereinbarte Lieferbedingungen sollen gemäß den zum Zeitpunkt des verbindlichen Vertragsabschlusses gültigen Incoterms ausgelegt werden.

3. Verzug
Wurde ein verbindlicher Liefertermin vereinbart, und liefert Danfoss nicht zur vereinbarten Zeit, so hat der Kunde das Recht, schriftlich auf die Lieferung zu bestehen und eine finale und angemessene Nachfrist für die Lieferung festzulegen. Wird nicht innerhalb dieser Nachfrist geliefert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und, vorbehaltlich etwaiger in diesen AGB enthaltenen Haftungsausschlüssen oder Haftungsbeschränkungen, Schadenersatz für seinen nachgewiesenen, unmittelbaren Schaden zu verlangen. Der Schadenersatzanspruch ist betraglich jedenfalls mit dem Preis der verspätet gelieferten Produkte begrenzt. Jeder Schadenersatzanspruch muss innerhalb eines Monats ab dem vereinbarten Liefertermin geltend gemacht werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, weitere aus dem Verzug resultierende Ansprüche geltend machen.

4. Preise
Die Preise der Produkte verstehen sich exklusive USt, anderer Steuern und Zölle. Danfoss behält sich das Recht vor, die Preise von noch nicht gelieferten Produkten im Falle einer Änderung der Wechselkurse, Schwankungen bei den Materialkosten, Preiserhöhungen durch Zulieferanten, Änderung von Zollgebühren, Änderung von Arbeitslöhnen, staatlichen Anforderungen oder ähnlichen Bedingungen auf die Danfoss keinen oder nur beschränkten Einfluss hat, anzupassen.
Danfoss ist berechtigt, dem Kunden Zuschläge und andere Kosten separat zu verrechnen. Hierzu zählen insbesondere kleine Aufträge, Fracht- und Umschlagskosten, Expressversand, Rücksendung und Stornierung von Bestellungen, vorausgesetzt Danfoss hat den Kunden über solche Zuschläge und andere Kosten z.B. in der Auftragsbestätigung informiert, oder diese dem Kunden als Teil von Preislisten oder auf sonstigem Wege zugänglich gemacht.

5. Verpackungen
Einwegverpackungen sind in den Produktpreisen inkludiert und werden im Falle einer Rücksendung nicht erstattet. Mehrwegverpackungen sind nicht in den Produktpreisen inkludiert, die darauf entfallenden Kosten werden dem Kunden jedoch gutgeschrieben, wenn die Mehrwegverpackung ohne unangemessene Verzögerung, in unbeschädigtem Zustand, auf Kosten des Kunden und entsprechend den Anweisungen von Danfoss zurückgesendet wird.

6. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, werden Zahlungen 30 Tage ab dem Rechnungsdatum fällig. Jede Kreditgewährung hängt davon ab, ob Danfoss mit der Kreditwürdigkeit eines Kunden zufrieden ist. Zudem ist Danfoss berechtigt (nach ihrem freien Ermessen) noch nicht ausgelieferte Ware zurückzubehalten, bis der Kunde den Zahlungsanforderungen von Danfoss entsprochen hat, wie z.B. Leistung von Vorauszahlungen und/oder Zahlung von noch ausständigen und gegenüber Danfoss fälligen Beträgen. Alle Zahlungen haben mittels Bankanweisung oder Lastschrift auf das in der jeweiligen Rechnung angeführte Konto, in Form von unmittelbar verfügbaren Mitteln zu erfolgen, ohne dass Transfer- oder Lastschriftgebühren abgezogen werden. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von i) 2% pro Monat oder ii) dem nach anwendbarem Recht zulässigen Höchstzinssatz, je nachdem welcher Satz niedriger ist, fällig.

7. Aufrechnung durch die Danfoss-Gruppe
Danfoss und ihre Tochtergesellschaften sind berechtigt, mit jeder Verbindlichkeit von Danfoss und/oder ihren Tochtergesellschaften gegenüber einem Kunden gegen jede Verbindlichkeit eines Kunden gegenüber Danfoss und/oder ihrer Tochtergesellschaften aufzurechnen.

8. Produktinformationen
Alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen zur Produktauswahl, ihrer Anwendung bzw. ihrem Einsatz, zur Produktgestaltung des Kunden, zum Gewicht, den Dimensionen, der Kapazität oder zu allen anderen technischen Daten von Produkten in Katalogbeschreibungen, Werbungen, etc., die schriftlich, mündlich, elektronisch, online oder via Download erteilt werden, werden als rein informativ angesehen, und sind nur dann und in dem Ausmaß verbindlich, als auf diese in einem Kostenvoranschlag oder in einer Auftragsbestätigung explizit Bezug genommen wird. Besondere Kundenwünsche sind nur dann und in dem Ausmaß verbindlich als diese von Danfoss schriftlich bestätigt wurden. Der Kunde allein ist für diejenigen seiner Produkte und Anwendungen verantwortlich, die Produkte von Danfoss enthalten bzw. verwenden. Produkte, die als Produktproben, Prototypen oder auf ähnliche Weise zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur zu Evaluierungszwecken verwendet werden. Diese dürfen auch nicht weiterverkauft werden(unabhängig davon, ob sie verrechnet wurden oder nicht) oder Teil der Produkte des Kunden werden, welche zum Weiterverkauf bestimmt sind.

9. Vertrauliche Informationen und Geheimhaltung
Sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen, wie z. B. Preise, Zeichnungen, Beschreibungen und sämtliche technischen Dokumente, die Danfoss dem Kunden bereitgestellt hat oder bereitstellen wird („Vertrauliche Informationen“), bleiben Eigentum von Danfoss, sind vom Kunden und dessen Beauftragten vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Danfoss weder kopiert noch reproduziert oder an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke eingesetzt werden als die, die zum Zeitpunkt der Herausgabe der Vertraulichen Informationen vorgesehen waren. Die Vertraulichen Informationen sind auf Verlangen von Danfoss wieder zurückzustellen.

10. Änderungen
Danfoss behält sich das Recht vor, ohne vorherige Bekanntmachung Änderungen an ihren Produkten vorzunehmen, die die vereinbarten Spezifikationen oder die Form, Passung und Funktion der Produkte nicht wesentlich beeinflussen.

11. Gewährleistung (kostenfreie Reparatur oder Ersatzlieferung)
Danfoss erklärt sich bereit Produkte, die zur Zeit der Leistungserbringung auf Grund von fehlerhafter Produktion, fehlerhaftem Design und/oder fehlerhaften Materialen mangelhaft waren, zu verbessern, auszutauschen oder dem Kunden den bezahlten Betrag gutzuschreiben, wobei die Wahl des Rechtsbehelfs im Ermessen von Danfoss liegt, vorausgesetzt der Kunde macht seinen Anspruch gegen Danfoss innerhalb von 12 Monaten ab dem Liefertermin, jedoch nicht später als 18 Monate nach dem auf dem Produkt eingestempelten Datum, oder wenn kein Datum eingestempelt ist, nach dem Datum der Produktion geltend (“Anspruchsfrist“). Wenn bei Leistungserbringung bereits angelegte Mängel innerhalb der Anspruchsfrist auftreten, hat der Kunde Danfoss schriftlich in Übereinstimmung mit den Anweisungen von Danfoss von diesen Mängeln zu informieren. Auf Verlagen von Danfoss hat der Kunde auf seine Kosten und seine Gefahr das Produkt einschließlich einer schriftlichen Mitteilung, die die Gründe für die Rückstellung des Produktes beschreibt, an Danfoss zurückzuschicken. Zurückgeschickte oder für die Reparatur zur Verfügung gestellte Produkte müssen, soweit seitens Danfoss nicht anders vorgeschrieben, frei von Equipment sein, welches nicht unmittelbar mit dem Produkt verbunden ist.
Wenn Danfoss nach der Überprüfung eines Produktes zum Schluss kommt, dass es nicht mangelhaft ist, kann Danfoss das Produkt an den Kunden auf dessen Kosten und Gefahr zurückstellen. Zusätzlich kann Danfoss ein Entgelt für den Zeitaufwand und die bei der Überprüfung eingesetzten Materialien verrechnen. Wenn Danfoss feststellt, dass ein Produkt mangelhaft ist, wird Danfoss nach eigenem Ermessen dem Kunden das verbesserte Produkt oder ein Ersatzprodukt zusenden, das Produkt vor Ort verbessern oder austauschen oder dem Kunden den ursprünglichen Kaufpreis gutschreiben. Im Falle einer Verbesserung oder eines Austausches vor Ort wird der Kunde Danfoss Zutritt zu dem Standort des Produktes gewähren. Danfoss ist berechtigt, die Transportmethode zu wählen und zahlt auch Fracht und Versicherung. Produkte oder Produktteile, die ausgetauscht wurden, verbleiben im Eigentum von Danfoss.
Wartungen werden mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt durchgeführt und Rat mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt erteilt, wobei Danfoss keine Zusicherungen hinsichtlich deren Tauglichkeit abgibt. Die Haftung von Danfoss hinsichtlich mangelhafter Wartung, Beratung, Auskunft, Bedienungsanleitungen und anderen Leistungen ist auf die Verbesserung des Mangels oder die neuerliche Erbringung der Leistung beschränkt. Danfoss hat den Mangel zu beheben, vorausgesetzt der Kunde macht seinen Anspruch gegenüber Danfoss innerhalb der Anspruchsfrist geltend. Danfoss haftet nicht für Leistungen, die kostenlos erbracht wurden.
Zusätzlich zu den in diesem Punkt 11 genannten Verpflichtungen steht es Danfoss offen, dem Kunden hinsichtlich einzelner Produkte eine beschränkte Herstellergarantie anzubieten. In einem solchen Fall kann sich der Endverbraucher auf eine solche allgemeine Herstellergarantie berufen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Kunde nicht berechtigt nach Ablauf der Anspruchsfrist, im Hinblick auf das Produkt Ansprüche welcher Art auch immer geltend zu machen. Hiervon erfasst sind vertragliche Ansprüche, gewährleistungs- und schadenersatzrechtliche Ansprüche, und auch alle sonstigen Ansprüche.
Alle Zusicherungen, Voraussetzungen und sonstige Bedingungen (einschließlich stillschweigender Zusicherungen der Handelsüblichkeit oder Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck) die stillschweigend durch ein Gesetz oder anderweitig als vorausgesetzt gelten, werden durch diesen Vertrag ausgeschlossen, mit Ausnahme derer, die auf Grund des anwendbaren Rechts zwingend zur Anwendung kommen.
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Ausführungen werden die Produkte so wie sie stehen und liegen und mit allen Mängeln zur Verfügung gestellt, soweit nicht ausdrücklich in diesen AGB Abweichendes festgelegt wird.

12. Produkthaftung
Danfoss haftet nicht für vom Produkt an beweglichen oder unbeweglichen Sachen verursachte Schäden, welche entstanden sind nachdem das Produkt geliefert wurde und in das Eigentum des Kunden übergegangen ist. Danfoss haftet ebenfalls nicht für Schäden an vom Kunden produzierten Produkten oder an Produkten, die mit den Produkten des Kunden eine Einheit bilden. Tritt Dritten gegenüber ein derartiger im vorangegangenen Absatz geschilderter Schadensfall ein, hat der Kunde Danfoss von jeglicher Haftung freizustellen und diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Der Kunde hat Danfoss für jeden Schadenersatzanspruch von jeder Haftung freizustellen und schad- und klaglos zu halten, der aus Schäden beim Einsatz oder Betrieb der Produkte aufgrund unsachgemäßer Installation, Reparatur, Wartung oder unangemessenen Betriebs der Produkte durch den Kunden, aufgrund des Versäumnisses des Kunden, sein Personal in der Bedienung der Produkte angemessen zu schulen oder anwendbares Recht bzw. anwendbare Vorschriften zu befolgen, oder aus anderen Gründen entsteht. Wird von einem Dritten gegenüber Danfoss oder den Kunden ein diesem Abschnitt unterliegender Schadenersatzanspruch geltend gemacht, hat die beklagte Vertragspartei die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Der Kunde hat vor dem Gericht/Schiedsgericht zu erscheinen, das sich mit der Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen Danfoss auf der Grundlage von vermeintlich durch das Produkt verursachten Schäden beschäftigt.

13. Haftungsbeschränkung
Danfoss haftet einem Kunden gegenüber nicht für einen der folgenden Verlust- oder Schadensfälle, die aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag auftreten, der diesen AGB unterliegt: 1) jeder Verlust von Gewinn, Geschäften, Verträgen, erwarteten Einsparungen, Einnahmen oder eine Minderung des Geschäfts- und Firmenwertes; 2) jeder Verlust von Daten und jede Verletzung der Datensicherheit; 3) jeder indirekte oder sekundäre, besondere, strafende, exemplarische oder daraus resultierende Verlust oder Schaden jedweder Art, selbst wenn Danfoss auf die Möglichkeit eines solchen Verlustes oder Schadens im Voraus aufmerksam gemacht worden ist. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig davon, ob der Schaden oder Verlust aus einer Garantieverletzung, einer Schadensverursachung, Gesetzesverletzung, Verzug, mangelhaften Produkten, Produkthaftung, Vertragsrücktritt oder aus sonst irgendeiner Handlung resultiert und zwar auch dann, wenn die ausdrücklichen Zusicherungen ihren wesentlichen Zweck verfehlen.
Die gesamte Haftung von Danfoss, die aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag entsteht, der diesen AGB unterliegt, darf den von Danfoss dem Kunden im Zusammenhang mit einem Vertrag in Rechnung gestellten Betrag nicht überschreiten.
Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Danfoss seine Preise im Vertrauen auf die in diesen AGB festgelegten Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen festgelegt und auf dieser Basis den Vertrag abgeschlossen hat und dass diese eine Risikoverteilung zwischen den Parteien und auch eine wesentliche Grundlage für den zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrag darstellen.

14. Zwingende Haftung
Keine Bestimmung dieser AGB (einschließlich aber nicht beschränkt auf die in den Punkten 11 bis 13 vorgesehenen Ausschlüsse und Beschränkungen) darf so ausgelegt werden, dass sie die Haftung einer der Vertragsparteien gegenüber der anderen Vertragspartei für Personenschäden oder Todesfälle ausschließt oder beschränkt, wenn sich der Personenschaden oder Todesfall aufgrund ihrer Fahrlässigkeit oder arglistigen Täuschung ereignet hat, oder für andere Haftungsfälle, die laut Gesetz nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können.

15. Schadensmeldung
Schadenersatzansprüche oder Reklamationen bei Mängeln und/oder einem Lieferverzug für die Produkte, aber auch sonstige Schadenersatzansprüche hat der Kunde Danfoss unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

16. Rechte des geistigen Eigentums und Verwendung von Software
Wird ein Produkt gemeinsam mit einer Software geliefert, erwirbt der Kunde eine nicht-ausschließliche Softwarelizenz in Form eines Nutzungsrechtes an der Software, die er ausschließlich für die in den anwendbaren Produktspezifikationen genannten Zwecke und in Übereinstimmung mit den anwendbaren Lizenzbedingungen verwenden darf. Neben diesem Nutzungsrecht erhält der Kunde keine anderen Rechte in Form von Lizenzen, Patenten, Urheberrechten, Marken oder anderen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit den Produkten. Der Kunde erwirbt keine Rechte an den Quellkodes zu solcher Software. Software, die von Danfoss gesondert zur Verfügung gestellt wird, gleich in welcher Form, wird so wie sie steht und liegt und mit allen Mängeln zur Verfügung gestellt und darf ausschließlich und alleine für die festgelegten Zwecke verwendet werden, vorbehaltlich der anwendbaren Lizenzbedingungen. Danfoss haftet in keiner Weise für Fehler oder irgendeinen Verlust oder Schaden, die durch oder auf Grund der Nutzung einer solchen gesondert zur Verfügung gestellten Software oder einer Software Dritter, die sich auf eine solche Software bezieht, verursacht werden.

Danfoss kann nach eigener Wahl eine gegen einen Kunden eingebrachte Klage oder ein gegen einen Kunden eingeleitetes Verfahren abwehren, wenn diese auf der Behauptung basieren, dass ein von Danfoss geliefertes Produkt oder Teilprodukt die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten im Land der Lieferung verletzt. Weitere Voraussetzungen für eine solche Abwehr durch Danfoss sind, dass Danfoss unverzüglich und schriftlich über eine solche Klage bzw. über ein solches Verfahren informiert und bevollmächtigt wird, Danfoss Informationen und Unterstützung für die Verteidigung zur Verfügung gestellt werden und die behaupteten Verletzungen nicht Folge von Konstruktions- oder sonstigen Anforderungen, die vom Kunden festgelegt wurden, oder des Einsatzes oder Betriebes des Produktes durch den Kunden oder Dritte sind. Sollte Danfoss sich dazu entschließen sich gegen eine solche Klage oder ein solches Verfahren zur Wehr zu setzen, wird Danfoss alle Schäden und Kosten, die einem Dritten in einer solchen Klage oder einem solchen Verfahren gegen einen Kunden zugesprochen werden, ersetzen. Wird festgestellt, dass ein Produkt oder Teilprodukt geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt und wird der Nutzen dessen untersagt, kann Danfoss nach eigener Wahl, (a) dem Kunden das Recht verschaffen, das Produkt weiter zu nutzen, (b) das Produkt oder Teilprodukt durch Produkte oder Teilprodukte ersetzen, die keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, (c) das Produkt oder Teilprodukt so abändern, dass dieses keine geistigen Eigentumsrechte Dritter mehr verletzt, oder (d) das Produkt oder Teilprodukt beseitigen und den Kaufpreis rückerstatten. Die vorstehenden Absätze regeln die gesamte Haftung von Danfoss gegenüber dem Kunden im Hinblick auf die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten.

17. Einschränkungen für den Wiederverkauf und Verwendung zu bestimmten Zwecken
Danfoss Produkte sind für den zivilen Gebrauch bestimmt. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Produkte mit der Absicht zu verwenden oder weiterzuverkaufen, sie in chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder in Raketen einzusetzen, mit denen solche Waffen befördert werden können. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Produkte an solche Personen, Unternehmen oder anderweitige Organisationen zu verkaufen, von denen der Kunde die Kenntnis besitzt oder die Vermutung hegt, dass sie mit terroristischen Aktivitäten oder mit Betäubungsmitteln in Verbindung stehen.
Die Produkte können gesetzlichen Exportbestimmungen und -beschränkungen unterliegen, weswegen ein Verkauf an Länder/Kunden mit Ein-/Ausfuhrsperren mit Auflagen behaftet sein kann. Diese Auflagen sind bei einem Weiterverkauf der Produkte an solche Länder/Kunden zu beachten. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Produkte weiterzuverkaufen, sofern Bedenken oder Vermutungen dahingehend bestehen, dass die Produkte zu im obigen Absatz genannten Zwecken verwendet werden können. Erlangt der Kunde Kenntnis oder vermutet er, dass die Bestimmungen in diesem Abschnitt verletzt worden sind, hat der Kunde Danfoss umgehend zu benachrichtigen.

18. Höhere Gewalt
Danfoss ist berechtigt, Bestellungen zu stornieren oder die Lieferung von Produkten auszusetzen ohne für eine Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder verspätete Erfüllung zu haften, die gänzlich oder teilweise durch Umstände bedingt sind, die außerhalb der Danfoss zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Aufstände, zivile Unruhen, Krieg, Terrorismus, Brände, Aufruhre, Pfändung, Beschlagnahme, Handelssperren oder Mängel oder Verspätungen bei der Lieferung durch Zulieferanten, Streiks, Aussperrungen, Konjunkturverlangsamungen, Mangel an Transportmitteln, Knappheit der Materialien oder unzureichende Energieversorgung. Sollte ein in dieser Klausel genannter Umstand eintreten, werden jegliche vertraglichen Rechte des Kunden ausgesetzt oder ungültig. Der Kunde ist nicht berechtigt irgendwelche Schäden oder Ansprüche im Falle einer Stornierung oder verspäteten Lieferung auf Grund solcher Umstände geltend zu machen.

19. Global Compact und Anti-Corruption
Danfoss nimmt am „Global Compact der Vereinten Nationen“ teil. Dies bedeutet, dass sich Danfoss verpflichtet hat, 10 Grundsätze zu Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten sowie Umwelt und Korruption zu beachten. Diese Grundsätze sind im Global Compact aufgeführt und können auf der Internetseite http://www.unglobalcompact.org eingesehen werden. Danfoss ermutigt daher auch den Kunden, diese Grundsätze einzuhalten. Danfoss ist berechtigt jede Lieferung oder Bestellung zu stornieren oder Vereinbarung zu kündigen ohne ersatzpflichtig zu werden, wenn Danfoss Grund zur Annahme hat, dass sich der Kunde in einer Weise verhält, die gegen die auf Bestechung und Korruption anwendbaren Gesetze und Vorschriften verstößt.

20. Datenschutz
Personenbezogene Daten der Kunden wie z.B. Name und geschäftliche Kontaktdaten dürfen von Danfoss, ihren Tochtergesellschaften oder berechtigten Dritten verarbeitet und weltweit außerhalb des Sitzstaates des Kunden aufbewahrt werden. Danfoss wird die personenbezogenen Daten verwenden, um ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen (wie z.B. Verwaltung der Kundenbeziehungen und Bezahlung von Transaktionen), ihre Produkte und ihr Leistungsangebot zu analysieren und zu verbessern, und/oder Informationen über die Produkte, Leistungen und Veranstaltungen von Danfoss an die Kontaktperson des Kunden zu senden. Soweit die Zustimmung des Kunden gesetzlich vorgeschrieben wird, erklärt der Kunde sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten in der oben beschriebenen Weise verwendet und übermittelt werden und nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten dem Recht des Staates unterliegen werden, in dem sie gehalten werden bzw. wo sich der Server, auf dem die Daten enthalten sind, befindet. Danfoss wird angemessene vertragliche und technische Vorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten seiner Kunden einsetzen. Danfoss wird diese personenbezogenen Daten für die Dauer der vertraglichen Beziehung mit dem Kunden aufbewahren. Soweit zwingendes Recht dies vorsieht und vorausgesetzt, dass die notwendigen Bedingungen erfüllt sind, hat der Kunde als natürliche Person das Recht auf seine personenbezogenen Daten zuzugreifen, diese zu berichtigen, Anfragen hinsichtlich dieser zu stellen oder der Verarbeitung dieser zu widersprechen. Weitere Informationen erhalten Kunden bei ihrem lokalen Danfoss Ansprechpartner – siehe www.Danfoss.com.

21. Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder ein Teil einer Bestimmung ungültig, nicht vollstreckbar, rechtswidrig oder nicht durchführbar sein, wird die Gültigkeit, Durchsetzbarkeit, Gesetzmäßigkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt oder vermindert.

22. Abtretung von Rechten
Danfoss und der Kunde können zu jeder Zeit alle oder einzelne Rechte, die ihnen nach diesen AGB zukommen, abtreten oder übertragen. Jedoch darf keine Partei die Pflichten, die ihr nach diesen AGB zukommen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die andere Partei abtreten oder übertragen.

23. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Auf Streitigkeiten der Parteien, die aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag entstehen, der diesen AGB unterliegt, kommt das materielle Recht zur Anwendung, das am Ort der Niederlassung der jeweiligen Danfoss Verkäufergesellschaft gilt. Streitigkeiten der Parteien, die aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag entstehen, der diesen AGB unterliegt und welche die Parteien nicht einvernehmlich beheben können, werden durch ein Schiedsgericht und nach den Regeln der Schiedsgerichtsbarkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) (die “Regeln“), durch einen oder mehrere Schiedsrichter, die gemäß den besagten Regeln bestellt wurden, entschieden. Jede Partei ist berechtigt Unterlassungsansprüche geltend zu machen oder einstweilige Verfügungen oder sonstige vorläufige Maßnahmen zu beantragen. Die Parteien dürfen jedes zuständige Gericht mit der Durchsetzung eines Schiedsspruches befassen. Das Schiedsgericht wird seinen Sitz in der Hauptstadt des Staates haben, in dem die jeweilige Danfoss Verkäufergesellschaft ihre Niederlassung hat. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist die Verfahrenssprache in dem schiedsgerichtlichen Verfahren Englisch. Das Schiedsverfahren und der Schiedsspruch sind vertraulich und die auf beiden Seiten involvierten Personen sind zur Geheimhaltung verpflichtet.


Danfoss, 2016-09