Die BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude

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Investitionen für den Bau oder die Sanierung von Heizanlagen werden durch die BEG mit Zuschüssen gefördert. Dabei kommt dem hydraulischen Abgleich eine zentrale Bedeutung zu: Um Fördermittel zu erhalten, ist der Nachweis über seine korrekte Durchführung unentbehrlich.

Die aktuellen Änderungen für den Nachweis des hydraulischen Abgleichs ab 1.1.2023

Das Verfahren A ist für eine Förderung nicht mehr erlaubt! Neu ist die Förderung von temperaturbasierenden Verfahren für den hydraulischen Abgleich

  • Beim Einbau einer neuen Heizung im Bestand erfolgt nur dann eine Förderung, wenn ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wird. Grundlage bleibt das Verfahren B, das von der VdZ - (Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie) entwickelt wurde. Das bisher ebenfalls zulässige Verfahren A hingegen kann nicht mehr genutzt werden!
  • Mit der Überarbeitung der BEG (EM) werden nun auch temperaturbasierende Verfahren für den hydraulischen Abgleich gefördert. Voraussetzung für eine Fördermaßnahme ist eine Berechnung nach Verfahren B. 

Die wichtigsten Punkte zur BEG-Förderung (EM) zum Thema Heizungskomponenten und hydraulischer Abgleich ab 1.3.23 auf einen Blick

Förderfähig sind Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sowie die energetische Baubegleitung und Fachplanung

Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung; außerdem der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten bzw. bei Nichtwohngebäuden mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird.

Zu den Maßnahmen gehören der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve sowie beispielsweise der Austausch von Heizungspumpen, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen

Hier finden Sie die Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (Stand 1. Januar 2023)

Die BEG besteht aus 3 Teilprogrammen. Details finden Sie auf der Seite des BMWK und der BAFA.

Weitere wichtige Links:

Tools und Apps

für den hydraulischen Abgleich

Zur kostenfreien Berechnungssoftware des hydraulischen Abgleichs "DanBasic 7.0" nach Verfahren A und B geht es hier.

Das Software-Paket DanBasic 7 bietet Module zum Thema Heizlastberechnung, Heizkörper-/Ventilauslegung, Armaturenauslegung und Einrohrberechnung zulässig für das Verfahren A und B an.

Der hydraulische Abgleich einer bestehenden Fußbodenheizung stellt viele Fachleute vor eine echte Herausforderung. Dieses kostenfreie Tool schafft Abhilfe.

Hier geht es zum Tool.

Sie benötigen ein schnelles Auslegungstool für das Verfahren A? Dies und einige weitere Funktionen bietet die kostenfreie Installer App.

  • Hier finden Sie weitere Informationen über die Installer App.
  • Hier geht es zum Video über die Installer App.

FAQ

 

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Hinweis für gewerbliche Antragsteller
Das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Antragstellung im Antragsformular im Feld „Ist die Investition beihilferelevant? „Nein“ anklicken.

Quelle: BAFA.de

Wohngebäude/ Nichtwohngebäude / Anlagen zur Wärmeerzeugung: Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (Brutto)

Wohngebäude / Heizungsoptimierung: Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro (Brutto). Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Nichtwohngebäude / Heizungsoptimierung: Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro (Brutto). Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Nichtwohngebäuden sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro.

Ab dem 02.01.2021 können Zuschüsse für die BEG Einzelmaßnahmen bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Ab dem 01.07.2021 kann eine Kreditförderung für die BEG Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) bei der KfW beantragt werden (ggf. mittelbar über die Hausbank). Bis zum 01.07.2021 können Anträge für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden noch wie gewohnt für die entsprechenden Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bei der KfW gestellt werden.

 

Hier geht es zum Antragsformular der BAFA.

Unbedingt beachtet werden sollte die Schlüsselrolle des hydraulischen Abgleichs. Seine Durchführung ist Voraussetzung für die Förderfähigkeit von Gas-Hybridheizungen, Biomasse-Anlagen und effizienten Wärmepumpen. Nur mit Nachweis über diese Maßnahme sind hier 20 bis 45 Prozent Einsparungen möglich. Weitere Fördervoraussetzungen – abhängig von der Art der Wärmeerzeugung – sind die überschlägige Ermittlung der Heizlast auf Basis der EN 12831 und die Anpassung der Heizlast an das entsprechende Gebäude. Auch der hydraulische Abgleich selbst ist im Rahmen der Heizungsoptimierung von Bestandsanlagen förderfähig: Bis zu 30 Prozent Zuschuss auf den Netto-Rechnungsbetrag (für Komponenten, Montage, Dienstleistungen der Berechnung bzw. Auslegung) können hier erreicht werden. Wichtig dabei: Um die vollen Zuschüsse zu erhalten, sollte der hydraulische Abgleich unbedingt mit dem Ersatz von Heizungsumwälzpumpen durch Hocheffizienzpumpen kombiniert werden.  

Für einen BAFA-förderfähigen hydraulischen Abgleich genügt bereits die Berechnung nach Verfahren A gemäß VdZ-Bestätigungsformular, also ohne Berücksichtigung der raumweisen Heizlast. Grundvoraussetzung für den Erhalt der maximalen BAFA- und KfW-Fördersumme ist jedoch Berechnungsart B, welche die vereinfachte raumweise Heizlast mit einbezieht. Für Kalkulation und Nachweis beider Berechnungsarten des hydraulischen Abgleichs gibt es von Danfoss auch das passende Werkzeug:

  • Die Software DanBasic 6 eignet sich für die Berechnung bestehender Anlagen sowie zur Auslegung neuer Anlagen nach Verfahren A und B und ermöglicht das Datensatz-Einlesen nach VDI 3805.
  • Die Danfoss Installer App als kleine Softwarelösung ist vor allem als Einsteigerlösung gedacht und eignet sich zur schnellen Auslegung von Heizkörpern sowie bestehenden Fußbodenheizungen nach Verfahren A.
  • Ein spezielles kleines Programm, das sich für die Berechnung von Fußbodenheizungen im Bestand eignet und als Online- oder Offline-Version inklusive adaptiver Heizungsoptimierung und Exportfunktion verfügbar ist.

Nach aktuellen Richtlinien gelten als förderfähige Investitionskosten die Anschaffungskosten der geförderten Anlage, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme und die Kosten aller erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Hierzu eine kleine Aufstellung förderfähiger Investitionen – zur besseren Übersichtlichkeit inklusive Beispielen für geeignete Produkte:

  • Einzelraumtemperaturregler (z.B. für Fußbodenheizung Danfoss Link)
  • Separate Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces (Danfoss Link)
  • Voreinstellbare Thermostatventile (RA-N, RA-UN, RA-DV, oder neue Ventileinsätze)
  • Strangventile (z. B in Zweirohranlagen ASV-PV, ASV-BD, AB-PM)
  • In Einrohranlagen: Maßnahmen zur Volumenstromregelung (z.B. AB-QM, AB-QT)
  • Frischwasser- und Wohnungsstationen (z.B. Danfoss EvoFlat)
  • Hydraulischer Abgleich (nach Verfahren A und B)
  • Professionell umgesetzte Einstellung der Heizkurve (Berechnung mit DanBasic)

Die Energieberaterinnen und Energieberater werden auch zukünftig eine entscheidende Rolle in der Förderung spielen. Durch eine weitere Verbesserung der Förderanreize gerade auch in diesem Bereich wollen wir eine noch intensivere Einbindung der Expertise der Energieberaterinnen und Energieberater in der Praxis vor Ort erreichen. Die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung kann künftig in den Teilprogrammen direkt mit beantragt werden und wurde für größere Gebäude, z. B. Mehrfamilienhäuser mit mehreren Wohneinheiten, deutlich verbessert.

 

Bevor Sie einen Vertrag abschließen und Leistungen beauftragen, stellen Sie über das elektronische Antragsformular einen Antrag. Sobald Sie einen Antrag über das elektronische Antragsformular gestellt haben, steht es Ihnen frei mit der geplanten Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko zu beginnen. Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens kann die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen.

Für die Antragstellung sollten Ihnen Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. Diese müssen allerdings bei Antragstellung noch nicht hochgeladen werden. Die Summe der von Ihnen im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage für unsere Zuwendungsentscheidung. Sie kann im späteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden.

Die Antragstellung ohne Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) ist nur für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung möglich. Bei einer Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) muss ein EEE eingebunden sein.

Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ werden ab 2021 die bisherigen Programme – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (umgesetzt als Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) – in einem modernisierten, vereinfachten und optimierten Förderangebot gebündelt. Mit der BEG sollen die Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien spürbar verstärkt, bestehende Hemmnisse beseitigt und die Sanierungsrate im Gebäudebereich weiter gesteigert werden.

  • Vereinfachte Zugänglichkeit: Sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) können mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (KfW oder BAFA) beantragt werden, inklusive Fachplanung und Baubegleitung; Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude werden angeglichen;
  • Flexibilität für Antragsteller: Jeder Fördertatbestand wird sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung angeboten (bislang teilweise nur Zuschuss bzw. teilweise nur Kreditförderung);
  • Integration von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz: Bei Neubau und Sanierungen werden sog. EE-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 EE“) für den Einsatz Erneuerbarer Energien eingeführt und die Förderquote angehoben;
  • Ambitionssteigerung: Bei der Sanierung werden mit der sehr anspruchsvollen Effizienzhausstufe EH 40 besonders ambitionierte Vorhaben stärker angereizt und gleichzeitig die Förderung der am wenigsten anspruchsvollen Stufen EH 115 beendet;
  • Digitalisierung und Zukunftstechnologien: Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home) werden erstmals eigenständig förderfähig; damit wird die Betriebsphase von Gebäuden stärker berücksichtigt
  • Nachhaltigkeit: Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung (Zertifikat mit Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des BMI) erhalten als sog. NH-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 NH“) eine erhöhte Förderung entsprechend der EE-Klassen (NH- und EE-Klassen sind aber nicht kombinierbar); damit wird der Lebenszyklusansatz des Nachhaltigen Bauens stärker berücksichtigt;
  • Verbesserte Schnittstellen zur Energieberatung: Einzelne Sanierungsmaßnahmen, die nach einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für eine Vollsanierung umgesetzt werden, werden besser gefördert; damit werden kosteneffizient geplante, schrittweise Sanierungen besser honoriert.

Dokumente

Die wichtigsten Dokumente zum Herunterladen

Weitere interessante Dokumente finden Sie auf unserer Seite zum hdyraulischen Abgleich.

Lernen

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Hotline: +49 69 8902 333 


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