Die Verordnung wird voraussichtlich 2008 wirksam. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bremssysteme von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen auch unter schwierigsten Bedingungen zuverlässig funktionieren. Die Hersteller müssen möglicherweise belegen, dass alle neuen Fahrzeuge, die innerhalb der EU verkauft, registriert oder eingesetzt werden, die strengen Auflagen der Verordnung erfüllen.
Im Sinne der neuen Verordnung deckt der Begriff „Bremssystem“ folgende Komponenten ab:
- Betriebsbremssystem
- Notbremse (zweites Bremssystem)
- Parkbremssystem
Alle Fahrzeuge und Anhänger mit einem Bremssystem, das mit gespeicherter Energie in Form von druckbeaufschlagter Hydraulikflüssigkeit arbeitet, müssen möglicherweise mit Energiespeichergeräten (Energieakkumulatoren) ausgestattet werden. Das Zugfahrzeug muss dann weiterhin über eine Warneinrichtung verfügen, die den Fahrer über einen niedrigen Energiespeicher im gezogenen Fahrzeug in Kenntnis setzt.